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Die neuen Wohnungsvergaberichtlinien sind mit 01. Juli 2016 in Kraft getreten.
Die Vormerkung für eine "Gemeindewohnung" erfolgt durch Antragstellung mit dem Formular „Wohnungserhebungsbogen“, das man in der Stadtgemeinde Imst bzw. über die Homepage erhält.
Einmal monatlich werden alle freien Wohnungen (Nachbesetzung bestehender Objekte oder Neubauten) durch Aushang im Rathaus Imst bzw. auf der Homepage allen Wohnungswerbern zugänglich gemacht. Jeder Wohnungswerber kann sich innerhalb der gesetzten Frist (Bewerbungsende lt. Aushang) mit dem Formular „Hilfsblatt zum Wohnungserhebungsbogen“ monatlich für bis zu 3 Wohnungen, nach eigener Wahl, bewerben.
Wenn sich mehrere Personen für eine Wohnung bewerben, wird die Zuteilung durch Beschluss des Sozial- und Wohnungsausschusses entschieden. Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung sozialer und familiärer Umstände.
Voraussetzungen für die Zuteilung einer Gemeindewohnung sind:
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Bauen
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Jobs
Kinderbetreuung
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug
Wohnen