Hundesteuer

Zuständig

Die Hundesteuer für Hunde, die nicht als Wachhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerberbes gehalten werden, beträgt ab 01.01.2024:

  • Für den 1. Hund - € 110,00
  • Für jeden weiteren Hund - € 220,00
  • Für Wachhunde, Hunde die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden - € 45,00
  • Hundemarke - € 5,00

Zuschuss
Alleinstehende Pensionisten mit Ausgleichszulage erhalten über Antrag einen Zuschuss von € 20,00 zur Hundesteuer.
Der Zuschuss wird nur für einen Hund gewährt.