Erschließungsabgaben

Abgaben nach dem Tiroler Verkehrsaufschliessungsabgabengesetz

Der Beitragssatz für den Erschließungsbeitrag gem. § 7 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz beträgt 3,056 % des Erschließungskostenfaktors. Laut Verordnung der Tiroler Landesregierung 22.12.2014, LGBl. Nr. 184/2014, wurde der
Erschließungsfaktor für Imst mit € 228,- festgesetzt.

Das sind pro m² Bauplatzanteil 150 v. H. d. Einheitssatzes (= € 10,45) u. pro m³ Baumassenanteil 70 v. H. d. Einheitssatzes (= € 4,88).

Zuschüsse (GR v. 27.11.2018):
Wohnbauten in Häusern mit 1 - 2 Wohnungen: Ab 12. Juli 1994 werden folgende Zuschüsse gewährt:
bis max. 150 m² Wohnfläche je m² Wohnfläche € 7,27, max. jedoch 50 % des Erschließungsbeitrages. Wohnungen, deren Wohnfläche größer als 150 m² ist, werden nicht gefördert.


Ausgleichsabgaben
für nachgesehene Stellplätze gem. § 3 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz € 4.560,- je nachgesehenem Stellplatz. Beitrag zu d. Kosten d. Errichtung von Gehsteigen: § 13 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz wird nicht erhoben.