Erschließungsbeitrag

Abgaben nach dem Tiroler Verkehrsaufschliessungsabgabengesetz

Der Beitragssatz für den Erschließungsbeitrag gem. § 7 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz beträgt 3,18 % des Erschließungskostenfaktors. Laut Verordnung der Tiroler Landesregierung 11.04.2023, LGBl. Nr. 35/2023, wurde der
Erschließungsfaktor für Imst mit € 228,- festgesetzt.

Das sind pro m² Bauplatzanteil 150 v. H. d. Einheitssatzes (= € 10,88) und pro m³ Baumassenanteil 70 v. H. d. Einheitssatzes (= € 5,08).


Der Gemeinderat hat am 16.12.2024 beschlossen, bei Wohnhäusern, in denen bis zu 2 Wohnungen mit einer Wohnfläche von max. je 150 m² neu geschaffen werden, einen Zuschuss von € 9,50 je m² Wohnnutzfläche, max. jedoch 50 %, des Erschließungsbeitrages zu gewähren.
Wohnungen, deren Wohnfläche größer als 150 m² ist, werden nicht gefördert.


Ausgleichsabgaben 
für nachgesehene PKW Stellplätze gem. § 3 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 

  • je Befreiung für Abstellmöglichkeit (Stellplatz), 20-fache, € 4.560,00
  • je Befreiung für Parksdecks oder Garagenstellplätze, 60-fache, € 13.680,00