Abfallgebühren

Grundgebühr inkl. 10 % MWSt.

Restmüll inkl. 10 % MWSt.

Kompostierbare Abfälle inkl. 10 % MWSt.

Sperrmüll inkl. 10 % MWSt.


Für eine Menge von 400 Kg pro Haushalt/Betrieb ist bei Selbstanlieferung zum Recyclinghof keine Gebühr zu entrichten.


Bei Selbstanlieferung zur Abfallbeseitigungsanlage Roppen:

  • beträgt die weitere Gebühr pro Tonne - € 313,00
  • Mindestgebühr - € 71,00
  • Grünabfälle/Sträucher - € 40,00
  • Bioabfälle - € 120,00


 Bei Selbstanlieferung in den Recyclinghof Imst:

  • weitere Gebühr pro Tonne (Sperrmüll) - € 400,00
  • weitere Gebühr pro Tonne (Altholz) - € 120,00

 
Bei Abholung des Sperrmülls durch die öffentliche Müllabfuhr:

  • weitere Gebühr bis jährlich 400 kg . € 54,00
  • für den im Jahr 400 kg übersteigenden Teil - € 475,00
  • Mindestgebühr - € 117,00


Manipulationsgebühren für die Ausstellung von Recyclinghof-Wiegekarten € 7,00 inkl. 20 % (eine Karte pro Haushalt/Betrieb wird kostenlos ausgegeben, bei Verlust/Neuausstellung einer Karte wird eine Manipulationsgebühr eingehoben).

Zuschüsse
Für Mindestrentner wird zu den Müllabfuhrgebühren ein Zuschuss in Höhe von € 105,00 gewährt. Für die Gewährung des Zuschusses gelten de gleichen Einkommensgrenzen wie für die Brennmittelaktion des Landes Tirol, wobei jedoch für das Familieneinkommen alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen herangezogen werden. Der Zuschuss wird auf Antrag gewährt.

Beziehern von Ausgleichszulagen bzw. Sozialhilfeempfängern wird über Antrag ein 50 %iger Zuschuss zu den Kosten der Sperr- und Verpackungsmüllentsorgung (maximal 2 x pro Jahr) gewährt. Der Zuschuss soll jedoch nur gewährt werden, wenn die Entsorgung durch ISSBA erfolgt und die Kosten pro Fahrt € 10,90 nicht übersteigen.