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Der Gemeinderat stellt die gewählte, politische Vertretung der Gemeindebürger dar. Die Größe des Gemeinderates bestimmt sich durch die Anzahl der Gemeindebewohner. In Vorarlberg oder in Salzburg ist auch der Begriff Gemeindevertretung geläufig.
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Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
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