Die Stadtgemeinde Imst führt eine umfassende Neuordnung und Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsregelungen im gesamten Stadtgebiet durch. Das zentrale Element des Maßnahmenpakets ist die deutliche Ausweitung von Tempo‑30‑Bereichen – vor allem in Wohngebieten, Siedlungsstraßen sowie auf Wegen mit hohem Fuß- und Radverkehr. Damit wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer spürbar erhöht. Der Gemeinderat hat die neue Verkehrsordnung am 3. März 2026 mehrheitlich beschlossen – ein deutliches Bekenntnis zu mehr Sicherheit, Klarheit und Lebensqualität in Imst.
In den vergangenen Jahren ist der Wunsch nach mehr Verkehrssicherheit sowie klaren und verständlichen Geschwindigkeitsregelungen – insbesondere in Wohn- und Siedlungsbereichen – in der Imster Bevölkerung stetig gewachsen. Ein verkehrstechnisches Gutachten des Ingenieurbüros Hirschhuber und Einsiedler sowie die Abstimmung mit der Polizeiinspektion Imst bestätigten einen Handlungsbedarf. Die bisherigen Regelungen waren nicht überall klar ersichtlich, über die Jahre hinweg uneinheitlich gewachsen und vielfach aufgrund konkreter Anlässe entstanden.
Mit dem nun vorliegenden, strukturierten und fachlich geprüften Maßnahmenpaket reagiert die Stadtgemeinde Imst konsequent auf diese Entwicklungen und schafft eine klare, moderne und rechtssichere Grundlage für künftige Geschwindigkeitsregelungen.
Statt vieler punktueller Anpassungen setzt die Stadt Imst künftig auf ein einheitliches, durchgängiges und leicht verständliches Geschwindigkeitskonzept. Das zentrale Element des Maßnahmenpakets ist die deutliche Ausweitung von Tempo‑30‑Bereichen. Die Grundlage dafür wurde am 3. März 2026 mit einem mehrheitlichen Gemeinderatsbeschluss (18 Ja‑Stimmen, eine Gegenstimme) geschaffen – ein deutliches Bekenntnis zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit.
„Das neue Konzept ist keine Einschränkung des Verkehrs, sondern eine sachlich begründete, fachlich geprüfte und rechtlich saubere Lösung. Es stärkt die Verkehrssicherheit genau dort, wo Menschen wohnen, schützt besonders gefährdete Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und erhält gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Hauptverkehrsachsen. Damit schaffen wir ein übersichtliches, verständliches und zukunftsorientiertes Verkehrssystem für ganz Imst“, betont Verkehrsreferent und 1. Vizebürgermeister Thomas Schatz.
Ein zusätzlicher positiver Nebeneffekt ist die Reduzierung der Verkehrszeichen: Mit den neuen Tempo 30 Zonen im Stadtgebiet wird künftig deutlich weniger Beschilderung benötigt.
„Verkehrssicherheit ist eine der zentralen Grundlagen für Lebensqualität in unserer Stadt. Die Ausweitung von Tempo 30 in sensiblen und baulich beengten Bereichen ist ein wichtiger Schritt, um Unfälle zu vermeiden und insbesondere Kindern und älteren Menschen mehr Schutz zu bieten. Mit den neuen Regelungen schaffen wir ein Umfeld, in dem sich alle sicherer bewegen können – egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Auto“, ergänzt. der 2. Vizebürgermeister Marco Seelos.
Die Neuordnung umfasst vor allem Wohngebiete, Neben- und Siedlungsstraßen, Straßen mit eingeschränkten Sichtverhältnissen sowie Bereiche mit besonders hohem Fuß- und Radverkehr. Genau dort, wo viele Menschen unterwegs sind, rückt Tempo 30 künftig konsequent in den Mittelpunkt.
Studien des VCÖ und internationale Vergleiche zeigen klar: Bei 30 km/h verkürzt sich der Anhalteweg erheblich, und das Risiko schwerer oder tödlicher Verletzungen sinkt signifikant. Gleichzeitig wird der Verkehrslärm spürbar reduziert – ein wichtiger Beitrag für mehr Ruhe, Sicherheit und Aufenthaltsqualität in sensiblen Bereichen.
Um eine reibungslose Verkehrsabwicklung für den Durchzugs- und Pendlerverkehr sicherzustellen, bleiben die Hauptverkehrsachsen weiterhin bei den bestehenden Geschwindigkeitsregelungen. Diese Beibehaltung gewährleistet, dass der Verkehr auf den zentralen Routen flüssig und effizient abgewickelt werden kann.
Damit entsteht eine klare und verständliche Differenzierung im Stadtgebiet:
In diesem Zusammenhang wurden auch einige bisher geltende Geschwindigkeitsregelungen überprüft und angepasst. Unter anderem wird der bestehende 20‑km/h‑Bereich von der Kapuzinerkirche in Richtung Hoch‑Imst (Dr.-Carl-Pfeiffenberger-Straße bzw. Rathausstraße) aufgehoben und durch eine Tempo‑30‑Regelung ersetzt.
Im Ortsteil Brennbichl wird der 30‑km/h‑Bereich nach dem Hofer‑Markt in Richtung Auwerk/Industriezone aufgehoben. Während im vorderen Abschnitt aufgrund beengter Straßenverhältnisse und der Nähe zu einer Schule weiterhin eine niedrigere Geschwindigkeit notwendig ist, handelt es sich wenige Meter weiter um eine zweispurige Straße mit durchgängigem Gehsteig.
Die Umsetzung der neuen Geschwindigkeitsregelungen wird nach dem Gemeinderatsbeschluss umgehend in Angriff genommen. Die verordneten Straßenverkehrszeichen werden anschließend Schritt für Schritt nach Straßenzügen bzw. Ortsteilen vom städtischen Bauhof montiert. Mit der Beschilderung wird im Bereich Auf Arzill begonnen.
Verordnung 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung.pdf herunterladen
VO_Plan_Imst_2026-2-01-VO-Teil-1_2_.pdf herunterladen
VO_Plan_Imst_2026-2-02-VO-Teil_2_2_.pdf herunterladen