Unterstützung bei Schulkosten und Schulveranstaltungen im Inland

Veröffentlichungsdatum24.02.2026Lesedauer2 MinutenKategorienBildung, Information
Symbolbild Schulkostenbeihilfe mit angespitzten Stiften auf einem Papier.

Einkommensschwache Familien: Das Land Tirol unterstützt mit einer Förderung bei den Schulkosten und Schulveranstaltungen im Inland. (Symbolbild)

Familien mit Kindern in der ersten bis neunten Schulstufe können ganzjährig verschiedene finanzielle Unterstützungen beantragen. Dazu zählt die einkommensabhängige Schulkostenbeihilfe, die einen Beitrag zu Ausgaben rund um den Schulbesuch leistet. Zusätzlich gibt es eine Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland (ebenfalls einkommensabhängig), etwa für Sportwochen oder ähnliche Aktivitäten.


Das zweite Semester läuft bereits und vielfach stehen verschiedene Kosten rund um den Schulbesuch an – von Anschaffungen für den Unterricht bis hin zu Schulveranstaltungen wie Sportwochen. Eltern schulpflichtiger Kinder (erste bis neunte Schulstufe) werden vonseiten des Landes auf verschiedenen Ebenen bestmöglich unterstützt: unter anderem mit der einkommensabhängigen Schulkostenbeihilfe und der Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland (ebenfalls einkommensabhängig). Für die Schulkostenbeihilfe kann das ganze Jahr über angesucht werden.

Allen voran wollen wir einkommensschwächere Familien durch Beiträge für Kosten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch und für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland unterstützen. Wegen fehlender finanzieller Mittel soll kein Kind in Tirol Nachteile beim Schulbesuch erleiden oder bei einer gemeinsamen Schulwoche nicht dabei sein können“, betont Familienlandesrätin Astrid Mair und verweist auf die hohe Nachfrage: „Allein im vergangenen Jahr 2025 wurden über 7.800 Anträge bewilligt und insgesamt rund 2,3 Millionen Euro an Familien zur Auszahlung gebracht.“ 

Beantragung der Förderung das ganze Jahr über online möglich

Die Schulkostenbeihilfe kann zwischen 1. Jänner und 31. Dezember eines Kalenderjahres für alle Kinder im Pflichtschulalter einmal für das jeweilige Schuljahr beantragt werden. Je nach Einkommensgrenze wird ein Zuschuss in der Höhe von 150 bis 200 Euro gewährt. Die Förderanträge sind mittels Online-Formular einzubringen. 

Die Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland kann ebenso für Kinder, die eine Pflichtschule besuchen, bis zur neunten Schulstufe beantragt werden. Die Schulveranstaltung muss in Österreich stattfinden und mindestens drei Tage (zwei Übernachtungen) dauern. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommensgrenze 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr und bis maximal 125 Euro oder 60 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr und damit bis maximal 150 Euro. Förderanträge sind vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung elektronisch mittels Online-Formular einzureichen. Schüler:innen einer allgemeinbildenden höheren Schule können beim Bildungsministerium um finanzielle Unterstützung ansuchen. 

Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/schulkostenbeihilfe bzw. www.tirol.gv.at/generationen.

DatenquellePresseaussendung Land Tirol