Badeordnung

I. Allgemeine Bestimmungen

Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bad einschließlich des Einganges und der Außenanlage. Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.

  1. Die Einrichtung des Bades ist pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
  2. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  3. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
  4. Das Rauchen ist in der gesamten Anlage des Schwimmbades sowie des Beachvolleyplatzes untersagt. Der Raucherbereich befindet sich in der Nähe des Schwimmbadcafes.
  5. Behälter aus Glas und anderem zerbrechlichem Material dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.
  6. Die Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen des zuständigen Personals der Badeanstalt uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Gast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte Anweisung sei nicht gerechtfertigt.
  7. Der Bademeister bzw. sein Vertreter üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder in besonderen Fällen dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
  8. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Rundfunk- und Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.

 II. Öffnungszeigen und Zutritt

  1. Die Eröffnung und Schließung des Schwimmbades wird am Anfang und Ende der Badesaison öffentlich bekannt gegeben, ebenso die Öffnungszeiten. Witterungsbedingt kann die Öffnungszeit verändert, verkürzt oder das Bad geschlossen werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden.
  2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht. Zum Beispiel für Schul- und Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen.
  3. Der Zutritt ist nicht gestattet:
    1. Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    2. Personen, die Tiere mit sich führen,
    3. Personen, die an einer meldepflichtigen Krankheit (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.
    4. Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badeüblichen Zwecken nutzen wollen.
  4. Für die Aufsicht über Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer und behinderte Personen, haben die für diese Personen auch sonst Aufsichtspflichtigen gehörig vorzusorgen. Kinder unter 7 Jahren, geistig Behinderte, verhaltensauffällige Kinder und Erwachsene, die eine besondere Aufsicht benötigen, dürfen nur mit einer verantwortlichen Begleitperson am Badebetrieb teilnehmen. Die jeweils geltenden Jugenschutzbestimmungen, insbesondere Alkohol- und Rauchverbote, Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten, sind von den Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten einzuhalten.
  5. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Eintrittskarten berechtigen nur zum einmaligen Badeeintritt. Ausgenommen davon sind 12er Block und Saisonkarten.
  6. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Saisonkarten. Bei Nachweis des Verlustes werden diese ersetzt.

 III. Haftung

  1. Die Badegäste benutzen das Freibad auf eigene Gefahr. Die Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften - außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für höhere Gewalt und Zufall, sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofern erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung wird jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch dritte.
  3. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es bei der Benutzung von Garderobenschränken diese zu verschließen und den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
  4. Bei Verlust der Schlüssel von Garderobenschrank oder Miet- und Leihsachen wird die Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt.
  5. Schränke, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badepersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache betrachtet.
  6. Liegestühle können in den dafür vorgesehenen Bereich kostenlos abgestellt werden. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

 IV. Benutzung des Freibades

  1. Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
  2. Der Aufenthalt im Nassbereich des Freibades ist nur in Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob diese den Anforderungen entspricht, trifft das Aufsichtspersonal.
  3. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.
  4. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (zB Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
  5. Die Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden.
  6. Freizeitspiele und Sport (zB Ballspiele) sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet. Die Abgrenzungen des Badegeländes dürfen nicht er- und überklettert bzw. untergraben werden.
  7. Nichtschwimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Schwimmbeckens bzw. das für sie vorgesehene Becken benutzen.
  8. Das Kinderplanschbecken darf von Kindern unter 7 nur benutzt werden, wenn sie von Begleitpersonen beaufsichtigt werden.

 V. Ausnahmen

Die Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Badeordnung bedarf.