Sitzung des Imster Gemeinderates am 7. Oktober 2025

eine Gruppe von Menschen sitzt um einen Tisch

Die 28. Sitzung des Imster Gemeinderates fand am 7. Oktober 2025 im Sitzungssaal des Rathauses statt. © Othmar KOlp

Die 28. Sitzung des Imster Gemeinderates am 7. Oktober 2025 war geprägt von einstimmigen Beschlüssen zu Bauprojekten, Infrastrukturmaßnahmen, finanziellen Entscheidungen und gesetzlichen Anpassungen. Besonders hervorzuheben sind die Vereinssubventionen 2025, der Ankauf von Grundstücken der Familie Kuen (Rofeneck) durch die Stadtwerke Imst, die neuen Verordnungen zum Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz sowie verlängerte Öffnungszeiten im FMZ Imst im Rahmen des Kulturherbstes Imst. Im Bereich der kommunalen Kindergärten gibt es eine bedeutende Änderung: Diese werden künftig als „Gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art (BgA)“ geführt, was steuerliche Vorteile mit sich bringt. Darüber hinaus wurden diverse Verkehrs-, Bau-, Grund- und Raumordnungsangelegenheiten behandelt, unter anderem zu den Projekten Erweiterung Medalp und Decorona-Quartier.


Bürgermeister Stefan Weirather leitete die Gemeinderatssitzung mit der Begrüßung ein. Simon Posch (Liste „Inser Darhuam“) wurde als neues Mitglied des Gemeinderats angelobt und vertretet Lena-Maria Harold, die aufgrund der Geburt ihres Kindes ein Jahr beurlaubt ist. 

Medalp plant Erweiterung

Für ein erfreuliches Bauprojekt, dass die medizinische Versorgung im Oberland weiter verbessert, wurden die Weichen gestellt. Die Medalp (Gesellschaft für medizinische Projektentwicklung mbH Invest & Co KGplant eine Erweiterung des medizinischen Bereichs sowie Wohnungen für die Mitarbeiter:innen. Das Projekt wurde bereits seit zwei Jahren in diversen Gremien diskutiert und der Gemeinderat hat in einer vorhergehenden Sitzung einstimmig die Änderung des Flächenwidmungsplans beschlossen. Allerdings wurde von der Aufsichtsbehörde eine Verbesserung eingefordert (Hochwasserschutz und Lärmgutachten). Diese Gutachten liegen nun vor. Einstimmig wurde nun erneut die Änderung des Flächenwidmungsplans beschlossen. 

Zusätzlich wurde basierend auf einer Projektstudie einstimmig die Erlassung eines Bebauungsplans beschlossen, um dem Antragssteller Planungssicherheit zur Vorbereitung und Umsetzung des Projektes zu gewährleisten.

Eine Gruppe von Menschen, die um einen Tisch stehenSimon Posch wurde von Bürgermeister Stefan Weirather als neues Mitglied des Gemeinderats angelobt.

Bauprojekte und Flächenwidmungen

Weitere Punkte, die alle einstimmig beschlossen wurden, sind die Erlassung eines Bebauungsplans für einen Neubau (Christian-Plattner-Straße 22 – Ultimate Bau, Wohnanlage mit sieben Wohneinheiten), die Erlassung eines Bebauungsplans für die Errichtung von zusätzlichen Stellplätzen bei einem bestehenden Mehrfamilienhaus/Wohnblock (Sonnbergstraße 2 – Ultimate Bau), die Erlassung eines Bebauungsplans für die Nachverdichtung eines bestehenden Wohnhauses (Waldstraße 21) sowie die Erlassung eine Bebauungsplans für die Errichtung eines Einfamilienhauses (Gunglgrün 103). 

Im Bereich Pfarrgasse 36, 38 hat sich bei einer Überprüfung ergeben, dass der bestehende Bebauungsplan nicht mit der Bebauung übereinstimmt. Die Verbesserung des Bebauungsplans wurde einstimmig beschlossen. An der Optik in diesem Bereich ändert sich aber nichts. Am Hirtenweg 2 ist die Errichtung eines Einfamilienhauses geplant. Aufgrund des schwierigen Zuschnitts des Grundstücks wird der bestehende Bebauungsplan angepasst und die Baufluchtlinie verschoben. Der Beschluss erfolgte einstimmig ebenso für den dazugehörigen Tagesordnungspunkt „Schenkungsvertrag Murat Köklü/Fabian Schiffert“ (Gst. 4157/15 KG Imst). 

Weitere einstimmig beschlossene Bebauungspläne betrafen die Errichtung eines Zweifamilienhauses (Am Raun 22c) und den Zubau (Nachverdichtung) zu einem bestehenden Wohnhaus (Rottweiler Straße 13). Mehrheitlich mit einer Gegenstimmer wurde die Änderung des Bebauungsplans zur Errichtung eines Schutzdaches und Carports (Vogeltennenstraße 2) beschlossen.

Im Auweg 42 ist die Erweiterung des bestehenden Wohnhaues für die beiden Kinder geplant. Um dies zu ermöglichen, ist neben der Änderung der Flächenwidmung (einheitliche Bauplatzwidmung) auch die Änderung des Regionalprogramms landwirtschaftliche Vorsorgeflächen notwendig. Dies betrifft in diesem Bereich 52 Quadratmeter landwirtschaftliche Vorsorgeflächen, die als Restfläche benötigt werden. Ein entsprechendes Ansuchen an das Amt der Tiroler Landesregierung zur Genehmigung wird gestellt. Beide Beschlüsse wurden einstimmig vom Gemeinderat gefasst. 

In der Lehngasse 10a-d haben sich durch Neuvermessungen Verschiebungen ergeben. Für die betroffenen Parzellen wurde nun eine einheitliche Bauplatzwidmung einstimmig beschlossen.

Neues Wohnprojekt in der Lehngasse

Im Bereich Lehngasse 7 soll ein Wohnprojekt der Rennstraße Projekt GmbH mit neun Einheiten umgesetzt werden. In diesem Zuge ergab sich für die Stadtgemeinde die Möglichkeit Restflächen zu erwerben (beschlossen im GR am 1.07.2025). Diese können zur Optimierung der Landesstraße (Entschärfung der Engstelle) und für eine kleine Erweiterung des Friedhofs genutzt werden. Da es sich um einen sensiblen Bereich handelt (Nahbereich zur Pfarrkirche) wurde das Bauvorhaben im Ausschuss länger diskutiert. Schlussendlich konnte die Kubatur reduziert werden und eine deutliche Verbesserung für diesen Bereich erreicht werden. Die Erlassung des Bebauungsplans für die Errichtung einer Wohnanlage wurde einstimmig beschlossen. 

Eine Gruppe von Menschen, die um einen Tisch sitzenDer Großteil der Beschlüsse bei der 28. Gemeinderatssitzung wurde einstimmig gefasst.

Decorona-Quartier und Gemeindestraße Majötz

Für das geplante Decorona-Quartier in der Kramergasse der Citypark Imst Vermietung GmbH wurde bereits in der Sitzung am 1. Juli mehrheitlich mit 16 Ja-Stimmen die Änderung der Flächenwidmung beschlossen. Ein Mandatar votierte dagegen und es gab zwei Enthaltungen. Allerdings war die Planung noch nicht im elektronischen Flächenwidmungsplan berücksichtigt bzw. freigeschaltet worden und daher muss der Beschluss im Gemeinderat erneut gefasst werden. Innerhalb der verkürzten Auflagefrist für zwei Wochen besteht nochmals die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben. Jedenfalls ergibt sich aus Sicht der Stadtgemeinde keine Verschlechterung, da dadurch erst ab dem ersten Geschoss der Bau von Wohnungen möglich ist und die Nutzung im Erdgeschoss auf Büro- und Geschäftsflächen beschränkt ist. Mit 15 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen wurde derselbe Beschluss vom 1. Juli 2025 nochmals gefasst.

Im Bereich Majötz wurde heuer die Gemeindestraße saniert. Das Projekt konnte nur durch die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer umgesetzt werden. Ein Grundtausch im Bereich Schulgasse und einer Ablöse ermöglichte dies – eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Inzwischen ist die Vermessung erfolgt. Der Gemeinderat nahm dies einstimmig zur Kenntnis.

Neue Verordnungen zur Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 19. März 2025 Änderungen im Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz beschlossen. Durch die Novellierung sind jetzt auch jährliche Abfragen bzw. Verknüpfungen mit dem ZMR (Zentrales Melderegister) und dem lokalen Gebäuderegister möglich. Dies ist eine deutliche Verbesserung zur Kontrolle für die Gemeinden. Die entsprechenden Verordnungen müssen daher angepasst werden. Die „Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Imst vom 07.10.2025 über die Festlegung der Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe“ sowie die „Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Imst vom 07.10.2025 über die Erhebung einer Leerstandsabgabe“ wurden jeweils einstimmig beschlossen. Beide Verordnungen treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

Kulturherbst Imst – längere Öffnungszeiten im FMZ

Für solche Veranstaltungen muss beim Landeshauptmann von Tirol um eine Verordnung angesucht werden. Anlässlich des Kulturherbstes des Art Clubs am 31. Oktober 2025 sollen die Verkaufsstellen im FMZ (Industriezone) bis 22:00 Uhr offenhalten können. Der Beschluss für das Ansuchen wurde einstimmig gefasst. 

Erhöhung Überziehungsrahmen und Tauschvertrag

Die Gemeindegutsagrargemeinschaft (GGAG) Unterstädter Melkalpe hat derzeit zwei Darlehen laufen. Die Kosten für die Rückzahlungen belaufen sich auf 130.000 Euro. Durch die höheren Zinskosten sowie Zahlungsspitzen in den Sommermonaten benötigt es immer wieder eine Überziehung. Diese Summe wird dann bis zum Jahresende durch erhöhte Einnahmen wieder ausgeglichen. Einstimmig wurde daher der Beschluss gefasst den Überziehungsrahmen auf 15.000 Euro zu erhöhen

Die Sektion Imst-Oberland des Österreichischen Alpenvereins plant die Sanierung bzw. den Zu- und Umbau der Muttekopfhütte. Auch die Situierung der Talstation der Seilbahn wird in diesem Zuge verändert. Für die Umsetzung benötigt es einen Flächentausch. Der Tauschvertrag Oberstädter Melkalpe/Alpenverein/Stadtgemeinde wurde einstimmig beschlossen.

Kommunale Kindergärten als „Gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art“

Die Kommunalen Kindergärten werden künftig als „Gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art“ (BgA) geführt. Seit 2016 besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinden ihren Kindergärten den Status einer Gemeinnützigkeit gewähren können. Dazu braucht es eine eigene Satzung, welche nun erstellt wurde. Dadurch sinkt die Umsatzsteuer von 13 auf 10 Prozent. Die Ersparnis von drei Prozent ist in den aktuell herausfordernden Zeiten eine wichtige Entlastung. Einstimmig wurden vom Gemeinderat die entsprechende Satzung und die Erklärung beschlossen, dass die städtischen Kindergärten ein gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art sind.

Eine Gruppe von Männern, die an einem Tisch sitzenZahlreiche Punkte standen auf der Tagesordnung der 28. Gemeinderatssitzung.

Keine Kürzungen bei den Vereinssubventionen

Im Gegensatz zu anderen Gemeinden gibt es keine Kürzungen bei den Subventionen für die Vereine. Diese erfüllen eine wichtige Funktion in der Stadt und sind ein Kit für die Gesellschaft. Über 74.000 Euro werden an die Vereine ausgeschüttet. Dazu kommen noch weitere knapp 65.000 Euro, die an die Sportvereine fließen. Im Gemeinderat wurde die gute Arbeit in den Vereinen gelobt – der Beschluss der Auszahlung der Vereinssubventionen 2025 erfolgte einstimmig.

Kauf einer strategischen Fläche mit Entwicklungspotenzial

Für den Kauf eines strategisch wichtigen Entwicklungsgrundstücks im Bereich Rofeneck – Familie Kuen wurde bereits bei der Sitzung am 17. Dezember einstimmig ein Optionsvertrag beschlossen. Dieser wurde bis 1. November verlängert. Der Gemeinderat beschloss nun einstimmig, dass die Stadtwerke Imst die Möglichkeit der Kaufoption zum Preis von 624.800 Euro plus Indexanpassung ziehen. Durch den Erwerb des Grundstücks können dort künftig mit geringem Aufwand zusätzliche Parkplätze errichtet und der Stadtplatz entlastet werden. Auch städtebaulich ist die Fläche interessant (z.B. Verbesserung des Wegenetzes). Zudem könnte dort mit der Errichtung einer Trafostation die Stromversorgung verbessert werden. Finanziert wird der Grundkauf durch ein Darlehen. 

Kassenstärker, Budgetbedeckungen und Darlehensvergaben

Da es im Juni und Ende des Jahres in der Stadtgemeinde Imst immer wieder zu Zahlungsspitzen kommt, wird auch 2026 wieder ein Kassenstärker (Kontokorrentkredit) in der Höhe von 1,9 Millionen Euro in Anspruch genommen. Als Bestbieternach einer Ausschreibung ging hier die Raiffeisenbank Oberland-Reutte hervor. Die Vergabe wurde einstimmig beschlossen. 

Im Verlauf des Jahres kommt es im Budget immer wieder Mehrausgaben, Mindereinnahmen bzw. Übertragungen. Laut Tiroler Gemeindeordnung ist hierfür ein entsprechender Beschluss nötig. Die entsprechende Budgetbedeckungen/-übertragungen wurden einstimmig beschlossen.

Ein weiterer Punkt war die Vergabe der Darlehen der Stadtwerke Imst. Zur Ausfinanzierung der im Budget enthaltenen Projekte (Investitionen) sowie den Ankauf der Grundstücke der Familie Kuen benötigt es diverse Darlehen (insgesamt 2,85 Millionen Euro). Zusätzlich wird auch ein Kassenstärker in der Höhe von 300.000 Euro aufgenommen. Die Vergabe erfolgte nach einer Ausschreibung einstimmig an den Bestbieter Sparkasse Imst AG

Zusätzlicher Kurzparkzone-Parkplatz und Lichtung des Schilderwaldes

Aufgrund der Einführung der Schulstraße im Bereich Schulzentrum Oberstadt wurde die Einbahnregelung in der oberen Franz-Xaver-Renn-Straße umgedreht. Da es die Abstände ermöglichen, wird im Kurvenbereich ein zusätzlicher Kurzparkzone-Parkplatz (max. 90 Minuten) eingerichtet. Der Beschluss erfolgte einstimmig – ebenso für die Aufhebung der Verordnung der Wohnstraße in diesem Bereich.

In der Kramergasse wurden vier neue Kurzparkzonenplätze geschaffen. Im Zuge dessen wurden sämtliche Verordnungen, die zwischen der Dr.-Carl-Pfeiffenberger-Straße und der Pfarrgasse derzeit in Geltung sind, überprüft. Viele Verkehrszeichen sind aber aufgrund der Begegnungszone nicht mehr notwendig. Der Schilderwald soll daher gelichtet werden. In Absprache mit der BH Imst und dem Land Tirol wurde dahingehend eine saubere Regelung akkordiert. Einstimmig beschloss der Gemeinderat in diesen genannten Bereichen die Aufhebung von zwei Verordnungen zum Halte- und Parkverbot sowie die Aufhebung einer Verordnung eines Halte- und Parkverbotes ausgenommen Ladetätigkeit.

Eine Gruppe von Menschen, die um einen Tisch sitzen

Zusammenfassung der 28. Gemeinderatssitzung

🏛️ Allgemeines

  • Angelobung von Simon Posch als Gemeinderat (Ersatz für Lena-Maria Harold).

🏗️ Bauprojekte & Flächenwidmungen

  • Medalp-Erweiterung: Änderung des Flächenwidmungsplans und Erlassung eines Bebauungsplans.
  • Weitere Bau- und Raumordnungsangelegenheiten (u.a. Bebauungspläne):

               o    Wohnanlage Christian-Plattner-Straße 22

               o    Stellplätze Sonnbergstraße 2

               o    Nachverdichtung Waldstraße 21

               o    Einfamilienhaus Gunglgrün 103

               o    Anpassung Bebauungsplan Pfarrgasse 36/38

               o    Einfamilienhaus Hirtenweg 2 + Schenkungsvertrag

               o    Zweifamilienhaus Am Raun 22c

               o    Zubau Rottweiler Straße 13

               o    Schutzdach/Carport Vogeltennenstraße 2

               o    Erweiterung Wohnhaus Auweg 42 + Änderung Regionalprogramm

               o    Bauplatzwidmung Lehngasse 10a–d

🏘️ Wohnprojekt Lehngasse 7

  • 9 Wohneinheiten durch Rennstraße Projekt GmbH
  • Erwerb von Restflächen durch Stadtgemeinde
  • Verbesserung der Landesstraße und Friedhofserweiterung

🏢 Decorona-Quartier

  • Wiederholung des Beschlusses zur Flächenwidmung
  • Wohnungen ab dem 1. Geschoss, Geschäftsflächen im EG

🚧 Straßen & Infrastruktur

  • Sanierung Gemeindestraße Majötz durch Grundtausch
  • Ein zusätzlicher Kurzparkzone-Parkplatz in der oberen Franz-Xaver-Renn-Straße
  • Reduktion des „Schilderwaldes“ durch Aufhebung von Verordnungen

📜 Verordnungen & Gesetzesanpassungen

  • Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe: neue Verordnungen ab 1.1.2026
  • Kulturherbst Imst: FMZ soll am 31.10. bis 22:00 Uhr geöffnet bleiben

💰 Finanzen & Förderungen

  • Keine Kürzungen bei Vereinssubventionen (74.000 € + 65.000 € für Sportvereine)
  • Erhöhung Überziehungsrahmen Unterstädter Melkalpe auf 15.000 €
  • Kassenstärker 2026: 1,9 Mio. € bei Raiffeisenbank Oberland-Reutte
  • Darlehen (2,85 Millionen Euro) für Stadtwerke Imst bei Sparkasse Imst AG
  • Budgetübertragungen und -bedeckungen einstimmig beschlossen

🧒 Kindergärten

  • Kommunale Kindergärten als „Gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art (BgA)“
  • Satzung beschlossen, MwSt-Senkung von 13 % auf 10 %

🏞️ Grundstück Rofeneck (Familie Kuen)

  • Stadtwerke Imst ziehen Kaufoption (624.800 € + Index)
  • Angedachte Nutzung für Parkplätze, Trafostation, Stadtplatzentlastung
  • Veröffentlicht: 07. Oktober 2025
  • Quelle: Stadtgemeinde Imst