Die Stadtgemeinde Imst führt mit 1. Juni 2026 auf den Freizeit‑ und Bergbahnparkplätzen eine Parkraumbewirtschaftung ein. Die technische Infrastruktur ist bereits errichtet. Jahrestickets zum Preis von 60 Euro sind ab Mai über die Parkster‑App sowie im Stadtamt Imst (Finanzreferat) erhältlich. Das Parken beim Erlebnisticket der Imster Bergbahnen ist inkludiert, muss jedoch gesondert freigeschaltet werden.
Die neue Parkraumbewirtschaftung auf den Freizeit‑ und Bergbahnparkplätzen in Hoch‑Imst, beim Schwimmbad sowie im Bereich Sportzentrum/Glenthof startet mit 1. Juni 2026. An den stark frequentierten Standorten kommt ein kamerabasiertes Free‑Flow‑System zum Einsatz, an weiteren Parkflächen werden moderne Parkautomaten mit Bar‑, Karten‑ und App‑Zahlung installiert. Auf allen Flächen gelten dieselben Tarife. Eine Nachzahlung ist bei den Parkplätzen mit Free-Flow-System bis zu 48 Stunden nach Parkbeginn möglich (siehe Factbox). Bis Ende Mai 2026 bleiben die Parkflächen auf den Freizeit‑ und Bergbahnparkplätzen kostenlos nutzbar.
Tarife und Jahreskarte für regelmäßige Nutzer:innen
Auf allen Freizeit‑ und Bergbahnparkplätzen sind die ersten 30 Minuten kostenlos. Danach beträgt die Parkgebühr 80 Cent pro Stunde, das Tagesmaximum liegt bei 4,00 Euro. Für die Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr gilt ein Pauschaltarif von 2,00 Euro. Das Busparkticket in Hoch‑Imst kostet 8,00 Euro. Alle Tarife orientieren sich an der bestehenden städtischen Gebührenordnung.
Für regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer steht eine Jahreskarte um 60 Euro zur Verfügung, die auf allen betreffenden Parkflächen gültig ist. Der Kauf von Jahrestickets ist bereits ab Mai über die Parkster‑App oder im Stadtamt Imst (Finanzreferat) möglich, ebenso die Freischaltung des Parkens beim Erlebnisticket der Imster Bergbahnen.
Wichtig: Bei der Schwimmbad‑Saisonkarte ist das Parken nicht inkludiert.
Schritt_für_Schritt_Anleitung_Jahresparkkarte_365.pdf herunterladen
Parken in Verbindung mit dem Erlebnisticket
Beim Erlebnisticket der Imster Bergbahnen (Ganzjahressaisonkarte) ist das Parken inkludiert. Besitzerinnen und Besitzer eines bereits gültigen Erlebnistickets erhalten für den Sommer 2026 eine einmalige Freischaltung bis 30. November 2026, die über die Parkster‑App, bei den Imster Bergbahnen oder im Stadtamt Imst erfolgen kann.
Ab 1. Dezember 2026 ist für die neue Saison ein neues Erlebnisticket erforderlich, in dem das Parken bereits enthalten ist.
Pro Ticket können über die Parkster-App mehrere Kennzeichen hinterlegt werden, wobei aktiv jeweils nur ein Fahrzeug (ein Kennzeichen) parkberechtigt ist. Werden die Parkflächen gleichzeitig mit mehreren Fahrzeugen genutzt, ist für jedes zusätzliche Fahrzeug ein weiteres Parkticket erforderlich.
Schritt_für_Schritt_Anleitung_Erlebnisticket_Übergangsticket_bis_30.11.2026.pdf herunterladen
Kauf, Bezahlung und persönliche Unterstützung
Die neue Parkraumbewirtschaftung startet mit 1. Juni 2026. Jahreskarten sind ab Mai über die Parkster‑App erhältlich. Beim Kauf über die App ist es aber notwendig, die Kameraerfassung zu aktivieren. Ab Ausstellungsdatum ist das Jahresticket 365 Tage gültig.
Personen ohne Smartphone oder ohne Nutzung der App können die Jahreskarte direkt im Stadtamt Imst (Rathausstraße 9) zu den Amtszeiten von Montag bis Freitag erwerben. Die Kennzeichenfreischaltung erfolgt im Finanzreferat.
Bei Fragen zur Parkraumbewirtschaftung oder bei Unterstützung im Umgang mit der Parkster‑App steht das städtische Verkehrs‑ und Sicherheitsreferat (+43 5412 6980-23) zu den Amtsstunden von Montag bis Freitag zur Verfügung.

Kurzparkzonen bleiben unverändert
Die bestehenden, bewirtschafteten Kurzparkzonen der Stadtgemeinde Imst (hoheitlicher Bereich) sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Hier gelten weiterhin die bestehenden Tarife und Bestimmungen. Eine Jahreskarte für die Freizeit‑ und Bergbahnparkplätze oder das Erlebnisticket berechtigen daher nicht zum kostenlosen Parken in Kurzparkzonen und ersetzen auch keine Anrainer‑ oder Gewerbeparkkarten.
Factbox: Tarife, Standorte und Bezahlung
Tarife:
- Tagestarif: 30 Minuten gratis, ab der zweiten halben Stunde kostetet jede weitere Stunde 80 Cent. Das Tagesmaximum ist mit 4,00 Euro gedeckelt (Tagesparkticket). Der Nachtarif (22:00 bis 6:00 Uhr) beträgt pauschal 2,00 Euro. Die Gebühr für ein Busparkticket in Hoch-Imst beträgt 8,00 Euro. Die Tarife orientieren sich an der bestehenden städtischen Gebührenordnung.
- Jahresparkticket: 60 Euro pro Jahr (ab Ausstellungsdatum 365 Tage Gültigkeit), gültig auf allen Freizeit- und Bergbahnparkplätzen.
- Ganzjahressaisonkarte Imster Bergbahnen („Erlebnisticket“): ist das Parken inkludiert; pro Karte können über die Parkster‑App mehrere Kennzeichen hinterlegt werden, wobei aktiv jeweils nur ein Fahrzeug (ein Kennzeichen) parkberechtigt ist; werden Parkflächen zeitgleich mit mehreren Fahrzeugen genutzt, ist für jedes zusätzliche Fahrzeug ein weiteres Parkticket erforderlich.
Standorte:
- Free-Flow-Sytem (kamerabasiert): Hoch-Imst Nord, Glenthof, Sportzentrum
- Parkautomaten: Schwimmbad, Hoch-Imst Süd (unterer Parkplatz)
Bezahlung:
Infos für Besitzer:innen eines Behindertenausweises
Das Parken mit einem Behindertenausweis ist weiterhin kostenlos. Bei der Benützung der Parkflächen mit Parkautomaten (Hoch-Imst Süd und Schwimmbad) genügt es den Ausweis hinter der Windschutzscheibe sichtbar zu hinterlegen. Eine Freischaltung des Kennzeichens wird aber bei der Benützung der restlichen Parkflächen mit dem Kamerasystem (Hoch-Imst Nod, Sportzentrum und Glenthof) benötigt. Die Freischaltung wird im Stadtamt Imst (Verkehrs- und Sicherheitsreferat) nach Vorlage des Behindertenausweises durchgeführt.
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Anleitungsvideo zum Kauf eines Jahresticktes mit der Parkster-App auf Facebook
Anleitungsvideo zum Kauf eines Jahrestickets mit der Parkster-App auf Instagram
FAQ - Fragen und Antworten zum Thema Parken in Imst
Ein Jahresparkticket zum Preis von 60 Euro kann über die Parkster-App erworben werden. Für all jene, die kein Smartphone besitzen oder die App nicht nutzen möchten, besteht die Möglichkeit des Kaufs im Stadtamt Imst (Rathausstraße 9) zu den Amtszeiten von Montag bis Freitag. Die Freischaltung des Kennzeichens erfolgt im Finanzreferat.
Das Jahresticket berechtigt zum Parken auf allen Freizeit- und Bergbahnparkplätzen in Hoch‑Imst, beim Schwimmbad sowie im Bereich Sportzentrum/Glenthof. Das Campieren ist nicht erlaubt.
Das Jahresparkticket ist ab dem Ausstellungdatum 365 Tage lang gültig. Vor Ablauf müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer selbst um eine Verlängerung über die Parkster-App kümmern.
Es befindet sich ein Code auf der Seite der Bergbahn-Saisonkarte, wo sich auch das Foto befindet. Dieser Code ist zu finden unter „BS:“ und beginnt mit einem *. Der Stern (*) ist wegzulassen, danach sind alle Ziffern und Bindestriche in der Parkster-App so einzutippen, wie auf der Karte angedruckt.
Pro Jahresticket können über die Parkster‑App mehrere Kennzeichen hinterlegt werden, wobei aktiv jeweils nur ein Fahrzeug (ein Kennzeichen) parkberechtigt ist; werden Parkflächen zeitgleich mit mehreren Fahrzeugen genutzt, ist für jedes zusätzliche Fahrzeug ein weiteres Parkticket erforderlich.
Auf den Parkplätzen in Hoch-Imst Süd und beim Schwimmbadparkplatz sind klassische Parkautomaten aufgestellt. Hier kann sowohl in bar (mit Münzen) als auch mit Karte am Bankomat-Terminal bezahlt werden.
Ja, auch Motorräder und Mopeds sind gebührenpflichtig.
Das Parken mit einem Behindertenausweis ist weiterhin kostenlos. Bei der Benützung der Parkflächen mit Parkautomaten (Hoch-Imst Süd und Schwimmbad) genügt es den Ausweis hinter der Windschutzscheibe sichtbar zu hinterlegen. Eine Freischaltung des Kennzeichens wird aber bei der Benützung der restlichen Parkflächen mit dem Kamerasystem (Hoch-Imst Nord, Sportzentrum und Glenthof) benötigt. Die Freischaltung wird im Stadtamt Imst (Verkehrs- und Sicherheitsreferat) zu den Amtszeiten von Montag bis Freitag nach Vorlage des Behindertenausweises durchgeführt.
Das Parken ist in der Schwimmbad-Saisonkarte nicht inkludiert, ebenso nicht beim Kletterzentrum Imst. In beiden Fällen müssen regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer ein Jahresticket erwerben.
Die ersten 30 Minuten sind auf allen Freizeit- und Bergbahnparkplätzen kostenlos. Diese Regelung erleichtert kurze Bring- und Abholwege, insbesondere für Eltern, Begleitpersonen oder Vereinsfunktionäre.
Wer die Parkplätze mit Kamerasystem (Hoch-Imst Nord und Sportzentrum) innerhalb von 30 Minuten wieder verlässt, nutzt diese kostenlos (Halbstundenregelung). Bei längerer Parkdauer wird anschließend ein Tarif von 0,80 Euro pro Stunde verrechnet.
Bei den Parkplätzen mit Parkautomaten (Schwimmbad, Glenthof und Hoch-Imst Süd) muss hingegen auch für die kostenlose halbe Stunde ein eigenes Parkticket am Automaten gelöst werden. Eine vergleichbare Regelung besteht bereits beim Widumparkplatz im Stadtzentrum.
Wer die Parkplätze mit Kamerasystem (Hoch-Imst Nord und Sportzentrum) innerhalb von 30 Minuten wieder verlässt, nutzt diese kostenlos (Halbstundenregelung). Bei längerer Parkdauer wird anschließend ein Tarif von 0,80 Euro pro Stunde verrechnet. Bei zum Beispiel 1:15 Stunden Parkvorgang werden für die Minuten 31 bis 60 à 0,80 € verrechnet, und ab Minute 61 erneut 0,80 €, da man ja pro ANGEFANGENER Stunde 0,80 € zahlt.
Bei den Parkplätzen mit Parkautomaten (Schwimmbad, Glenthof und Hoch-Imst Süd) muss hingegen auch für die kostenlose halbe Stunde ein eigenes Parkticket am Automaten gelöst werden. Eine vergleichbare Regelung besteht bereits beim Widumparkplatz im Stadtzentrum.
Die bestehenden Kurzparkzonen im Stadtgebiet sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Jahreskarten für Freizeit‑ und Bergbahnparkplätze sowie das Erlebnisticket berechtigen nicht zum kostenlosen Parken in Kurzparkzonen. Hier gelten weiterhin die aktuellen Parktarife der städtischen Gebührenordnung.
Die bestehenden Kurzparkzonen im Stadtgebiet sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Jahreskarten für Freizeit‑ und Bergbahnparkplätze sowie das Erlebnisticket ersetzen keine Anrainer‑ oder Gewerbeparkkarten.
Besitzer:innen einer gültigen Jahreskarte müssen nicht zur Kassa gehen und können den angezeigten Betrag ignorieren. Die Anzeige "Verrechnung über Partnerkonto" bei der Ausfahrt kann ebenfalls ignoriert werden und dient nur für interne Zwecke.
Der Sonneparkplatz im Stadtzentrum am Beginn der Rosengartenschlucht wird privat bewirtschaftet. Die Stadtgemeinde Imst hat hier keine Zuständigkeit.