Parkraumbewirtschaftung auf Freizeit- und Bergbahnparkplätzen ab 1. Juni 2026

Die Stadtgemeinde Imst führt ab 1. Juni 2026 auf den Freizeit‑ und Bergbahnparkplätzen eine Parkraumbewirtschaftung ein. Jahreskarten für regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer sind ab Mai 2026 zum Preis von 60 Euro über die Parkster‑App sowie alternativ im Stadtamt Imst erhältlich. Beim Erlebnisticket der Imster Bergbahnen (Ganzjahressaisonkarte) ist das Parken inkludiert. Personen mit bereits gültigem Erlebnisticket erhalten eine einmalige Freischaltung bis 30. November 2026.


Die neue Parkraumbewirtschaftung der Stadtgemeinde Imst auf den Freizeit  und Bergbahnparkplätzen startet mit 1. Juni 2026. Betroffen sind die städtischen Parkflächen in Hoch Imst, beim Schwimmbad sowie im Bereich Sportzentrum/Glenthof

Der entsprechende Beschluss wurde am 3. März 2026 vom Gemeinderat mehrheitlich gefasst. Ziel der Maßnahme ist eine faire Kostenverteilung sowie die langfristige Sicherstellung von Erhalt, Sauberkeit und Funktionsfähigkeit der stark frequentierten Parkflächen.

Faire Finanzierung und langfristige Sicherung der Infrastruktur

Die Parkflächen bei Sportstätten und Bergbahnen sind ganzjährig stark ausgelastet. Die bisher kostenlose Nutzung verursachte jedoch hohe laufende Kosten für Wartung, Reinigung und Winterdienst. Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung soll eine nachhaltige Finanzierung dieser wichtigen Infrastruktur gewährleistet werden.

Bei der Ausgestaltung der Parkraumbewirtschaftung wurde bewusst auf moderate Tarife und praktikable Lösungen geachtet. Ziel ist es, insbesondere regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer – etwa im Sport- und Freizeitbereich – nicht übermäßig finanziell zu belasten und gleichzeitig die Infrastruktur dauerhaft abzusichern“, betont Verkehrsreferent und 1. Vizebürgermeister Thomas Schatz.

Übersichtliche Tarife und Jahreskarte

Das Tarifsystem wurde übersichtlich und benutzerfreundlich gestaltet. Auf allen Parkflächen sind die ersten 30 Minuten kostenlos, um kurze Bring- und Abholwege, etwa zu Sportstätten, zu erleichtern. Danach beträgt die Parkgebühr 80 Cent pro Stunde, mit einem Tagesmaximum von 4,00 Euro. Für die Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr gilt ein Pauschaltarif von 2,00 Euro. Die Gebühr für ein Busticket in Hoch-Imst beträgt 8,00 Euro. Sämtliche Tarife orientieren sich an der bestehenden städtischen Gebührenordnung.

Für regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer steht eine Jahreskarte um 60 Euro zur Verfügung. Diese gilt auf allen Freizeit- und Bergbahnparkplätzen und entspricht durchschnittlichen Kosten von rund 16 Cent pro Tag.

Fahrzeuge der Bergrettung sowie weiterer Einsatz- und Rettungsorganisationen sind bei Einsätzen, Schulungen und Übungen von der Parkgebühr befreit.

Parken beim Erlebnisticket inkludiert

Beim Erlebnisticket der Imster Bergbahnen (Ganzjahressaisonkarte) ist das Parken inkludiert. Personen mit einem bereits gültigen Erlebnisticket erhalten für den Sommer 2026 eine einmalige Freischaltung bis 30. November 2026. Diese kann entweder direkt über die Parkster App oder bei den Imster Bergbahnen bzw. im Stadtamt Imst (Verkehrs  und Sicherheitsreferat oder Finanzreferat) vorgenommen werden.

Ab 1. Dezember 2026 ist für die kommende Saison ein neues Erlebnisticket zu erwerben, in dem das Parken inkludiert ist. Pro Ticket kann nur ein Kennzeichen hinterlegt werden – auch bei Familienkarten. Für weitere Fahrzeuge ist ein zusätzliches Parkticket erforderlich.

Ein wichtiger Hinweis: Bei der Schwimmbad‑Saisonkarte ist das Parken nicht inkludiert. Entsprechende anderslautende Angaben in Medienberichten waren nicht korrekt.

Moderne technische Umsetzung

Die Parkraumbewirtschaftung erfolgt an stark frequentierten Standorten teilweise über ein kamerabasiertes Free‑Flow‑System (u. a. Hoch‑Imst Nord, Glenthof, Sportzentrum). Dabei wird das Kennzeichen automatisch erfasst, ein Ticket oder eine Schrankenanlage sind nicht erforderlich. Die Bezahlung ist bequem per Parkster‑App, Bankomat‑ oder Kreditkarte möglich, eine Nachzahlung bis zu 48 Stunden ist ebenfalls möglich.

An weiteren Standorten, etwa beim Schwimmbad und bei Hoch‑Imst Süd, kommen Parkautomaten mit Bar‑, Karten- und App‑Zahlung zum Einsatz. Unabhängig vom Standort gelten überall dieselben Tarife. Zusätzlich wird beim Parkplatz Hoch‑Imst Nord ein weiterer Bezahlautomat installiert.

Parkordnung und Kontrollen

Das Campieren sowie das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen auf den genannten Parkflächen sind nicht erlaubt. Ein gültiges Parkticket oder eine Jahreskarte berechtigt ausschließlich zum Parken während der Nutzung der Sport‑ und Freizeiteinrichtungen.

Ein Wachdienst kontrolliert – analog zu den übrigen bewirtschafteten Parkflächen im Stadtgebiet – regelmäßig auch die Parkplätze bei den Sportanlagen, auf denen Parkautomaten zum Einsatz kommen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Einhaltung der Parkordnung sowie dem Freihalten von Zufahrten für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettung.

Kaufmöglichkeiten und Service

Die Inbetriebnahme der neuen Parkraumbewirtschaftung erfolgt mit 1. Juni 2026. Jahreskarten können ab Mai 2026 über die Parkster-App erworben werden. 

Für Personen, die kein Smartphone besitzen oder die Parkster-App nicht nutzen möchten, besteht die Möglichkeit, eine Jahreskarte direkt im Stadtamt Imst (Rathausstraße 9) zu erwerben. Der Antrag zur Kennzeichenfreischaltung ist im Finanzreferat einzubringen, die Bezahlung erfolgt ebenfalls dort.

Bei Fragen zur neuen Parkraumbewirtschaftung oder bei Unterstützungsbedarf im Umgang mit der Parkster-App steht das städtische Verkehrs- und Sicherheitsreferat zu den Amtszeiten von Montag bis Freitag gerne zur Verfügung. 

Kurzparkzonen bleiben unverändert

Die bestehenden, bewirtschafteten Kurzparkzonen der Stadtgemeinde Imst (hoheitlicher Bereich) sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Hier gelten weiterhin die bestehenden Tarife und Bestimmungen. Eine Jahreskarte für die Freizeit‑ und Bergbahnparkplätze oder das Erlebnisticket berechtigen daher nicht zum kostenlosen Parken in Kurzparkzonen und ersetzen auch keine Anrainer‑ oder Gewerbeparkkarten.

Factbox: Tarife, Standorte und Bezahlung

Tarife:

  • Tagestarif: 30 Minuten gratis, ab der zweiten halben Stunde kostetet jede weitere Stunde 80 Cent. Das Tagesmaximum ist mit 4,00 Euro gedeckelt (Tagesparkticket). Der Nachtarif (22:00 bis 6:00 Uhr) beträgt pauschal 2,00 Euro. Die Gebühr für ein Busticket in Hoch-Imst beträgt 8,00 Euro. Die Tarife orientieren sich an der bestehenden städtischen Gebührenordnung.
  • Jahresparkticket: 60 Euro pro Jahr (ab Start 365 Tage Gültigkeit), gültig auf allen Freizeit- und Bergbahnparkplätzen.
  • Ganzjahressaisonkarte Imster Bergbahnen („Erlebnisticket“): Parken inkludiert, pro Karte nur ein Kennzeichen hinterlegbar (auch Familienkarte), für weitere Kennzeichen ist ein zusätzliches Ticket erforderlich.

Standorte:

  • Free-Flow-Sytem (kamerabasiert): Hoch-Imst Nord, Glenthof, Sportzentrum
  • Parkautomaten: Schwimmbad, Hoch-Imst Süd (unterer Parkplatz)

Bezahlung: 

  • Free-Flow-Sytem: Parkste-App, Bankomat-/Kreditkarte, zusätzlicher Bezahlautomat
  • Parkautomaten: Barzahlung, Karten- und Parkster-App Zahlung
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